AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Beherbergung von Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen, Familien, Einzelpersonen, Seminaren, Wochenendtagungen und Weiterbildungsveranstaltungen durch die Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH.
§ 2 Vertrag
(1) Die Zusendung der Vertragsformulare ist das Vertragsangebot. Mit der Rücksendung eines unterschriebenen Vertragsexemplares kommt der Beherbergungsvertrag zustande. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist das Datum des Einganges der Anmeldung beim Naturschutzzentrum Erzgebirge. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Rücksendefrist behält sich das Naturschutzzentrum Erzgebirge die Weitervergabe Ihres reservierten Platzes vor.
(2) Vertragspartner wird der unterzeichnende Anmelder für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.
§ 3 Unterbringung
(1) Die Unterbringung kann im Haus sowie in den Ferienhäusern oder der Ferienwohnung erfolgen und richtet sich nach den im Vertrag getroffenen Regelungen.
(2) In den Gebäuden des Naturschutzzentrums Erzgebirge besteht ein generelles Rauchverbot. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auf die Hausordnung und deren Einhaltung verwiesen.
§ 4 Leistungen/Preise
(1) Die Leistungen des Naturschutzzentrums Erzgebirge ergeben sich aus den in der Anmeldung getroffenen Vereinbarungen. Für eine verbindliche Zusage, beispielsweise zur Nutzung bestimmter Räume oder Plätze sowie der vorhandenen Technik, ist eine Vorabsprache unbedingt erforderlich.
(2) Die Preise für die Beherbergung sind der beigelegten Preisliste zu entnehmen.
(3) Preisänderungen im Rahmen der allgemeinen Kostensteigerung behält sich das Naturschutzzentrum Erzgebirge vor. Diese werden spätestens zehn Wochen vor dem Belegungstermin mitgeteilt.
§ 5 Zahlung
(1) Das den im Vertrag vereinbarten Leistungen des Naturschutzzentrums entsprechende Entgelt für Übernachtung, Bettwäsche, Programmgestaltung u. ä. ist nach dem Zugang der Rechnung innerhalb der genannten Frist ohne Skonto per Banküberweisung an das Naturschutzzentrum Erzgebirge zu überweisen. Eine Barzahlung ist nach Absprache ebenfalls möglich. Leistungen der Küche (privater Küchenpächter) sind in jedem Fall vor der Abreise in bar zu begleichen.
(2) Erwachsene und Familien sowie Gruppen ohne umweltpädagogische Betreuung zahlen die gesetzliche Mehrwertsteuer.
§ 6 Rücktritt
(1) Bis 91 Tage vor dem ersten Beherbergungstag kann vom Vertrag zurückgetreten werden, ohne daß sich hieraus Ansprüche auf Aufwendungsersatz oder sonstige Gewährleistungsansprüche ergeben. Die Stornierung hat in Schriftform zu erfolgen.
(2) Für den Fall eines späteren Rücktritts kann das Naturschutzzentrum Erzgebirge eine Entschädigung in Form eines pauschalisierten, prozentualen Anteils vom Beherbergungspreis verlangen, der sich wie folgt ergibt:
Rücktritt vom Vertrag
90 – 61 Tage vor Vertragsbeginn 10 %
60 – 31 Tage vor Vertragsbeginn 40 %
30 – 11 Tage vor Vertragsbeginn 80 %
ab 10 Tagen vor Vertragsbeginn 100 %
Maßgeblich hierfür ist der Eingang der schriftlichen Kündigung.
Eine Abweichung bis zu 10 % zu der im Vertrag vereinbarten Teilnehmerzahl einer Gruppe wird bei der Anreise toleriert. Sollte die Teilnehmerzahl bei der Anreise noch geringer ausfallen, so werden dem Verantwortlichen für die nicht angereisten Gäste die Beherbergungskosten in Rechnung gestellt.
Stornokosten entfallen bei Klassenfahrten, wenn Teilnehmer wegen Erkrankung oder Umzug nicht anreisen können.
(3) Das Naturschutzzentrum Erzgebirge empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
(4) Wird von Seiten des kündigenden Vertragspartners ein vergleichbarer Nachfolger gefunden, der an dessen Stelle in den Vertrag eintritt, wird von einer Entschädigung abgesehen.
(5) Für den Fall, daß die vom Rücktritt betroffenen Plätze durch das Naturschutzzentrum Erzgebirge ganz oder teilweise neu vergeben werden können, ist eine Minderung der Entschädigung vorgesehen. Diese ergibt sich aus der Differenz der jeweils vereinbarten vertraglichen Entgelte. Zusätzlich können die durch das Naturschutzzentrum Erzgebirge bereits erbrachten Aufwendungen berücksichtigt werden.
§ 7 Höhere Gewalt
Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Seiten den Vertrag kündigen.
§ 8 Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Ungültigkeit oder Nichtigkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. In diesem Fall treten die Vorschriften des BGB an die Stelle der Regelungen dieses Vertrages.
§10 Haftungsausschluss
(1) Das Naturschutzzentrum Erzgebirge haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.
(2) Das Naturschutzzentrum Erzgebirge hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Das Naturschutzzentrum Erzgebirge distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Blogs und Mailinglisten.
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§11 Copyright
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